• GESETZLICH VERSICHERTE

    Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Behandlungskosten nach Antragstellung durch die entsprechende Krankenversicherung übernommen.

  • PSYCHOTHERAPIE FÜR PRIVAT VERSICHERTE

    In welchem konkreten Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Police ab. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die vollständigen Kosten für eine Psychotherapie. Der Zuschuss für Beihilfeberechtigte erfolgt gemäß Kontingentierung des Leistungsträgers. 

  • SELBSTZAHLER

    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wobei diese sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren.

  • DGUV

    Im Falle eines Arbeitsunfalls erfolgt die Behandlung im Psychotherapeutenverfahren der DGUV. Die Beauftragung wird nach vorheriger Terminabsprache durch die zuständige Berufsgenossenschaft vorgenommen.