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GESETZLICH VERSICHERTE
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Behandlungskosten nach Antragstellung durch die entsprechende Krankenversicherung übernommen.
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PSYCHOTHERAPIE FÜR PRIVAT VERSICHERTE
In welchem konkreten Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Police ab. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die vollständigen Kosten für eine Psychotherapie. Der Zuschuss für Beihilfeberechtigte erfolgt gemäß Kontingentierung des Leistungsträgers.
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SELBSTZAHLER
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wobei diese sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren.
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DGUV
Im Falle eines Arbeitsunfalls erfolgt die Behandlung im Psychotherapeutenverfahren der DGUV. Die Beauftragung wird nach vorheriger Terminabsprache durch die zuständige Berufsgenossenschaft vorgenommen.